Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Klienten (lt. Vertragstext), die Dienstleistungen von Marko
Thrams Personal Training, im folgenden MT genannt, erworben haben.
Vertragsgegenstand sind die vom Kunden gebuchten Trainings- bzw. Betreuungsdienstleistungen.
§ 1 Personal Training
Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren, von MT vorbereiteten, und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird. Personal Training ersetzt keine ärztlichen Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.
§ 2 Personal Training Trainingsplanung/Zeiten/Nichterscheinen
Jede Trainingseinheit wird in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt und ist verbindlich. Das Training wird an dem vom Kunden gewünschten oder von MT empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Kunden, im Fitnessstudio oder an einem sonstigen geeigneten Ort sein.
Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen.
Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel
so kurzfristig nicht neu vergeben werden können.
Sollte aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen ein Training nicht möglich sein oder sich der Trainingsort ändern, so kann eine
Absage/Änderung nur durch MT erfolgen.
§ 3 Personal Training Honorar/Zahlungsbedingungen
Das Honorar für die vom Kunden gebuchte Trainingseinheit richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. nach dem von MT erstellten Angebot. Kosten für Fahrtstrecken, die von MT zurückgelegt werden müssen, sind bis zu einer Distanz von 15 km mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. Ab dem 15ten Kilometer werden 0,40 €/km berechnet. Sonstige Kosten wie Beiträge/Tageskarten zu Fitnessstudios, Leihgebühren für Trainingsgeräte, Eintrittsentgelte usw. sind vom Kunden zu tragen. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug. Solange offene Forderungen nicht beglichen wurden, besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen des PT.
§ 4 Personal Training Gesundheitscheck/Sorgfaltspflichten
Für die Erstellung eines individuellen Trainingsplanes dient die erste Personal Trainingseinheit dem Gesundheitscheck. Die dem Anamnese-Bogen zu Grunde liegenden Fragen bezüglich des Gesundheitszustandes sind durch den Kunden wahrheitsgemäß zu beantworten. Anhand der erworbenen Kenntnisse und der gemeinsamen Zielfestlegung wird MT anschließend einen individuellen Trainingsplan erstellen.
Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer Trainingseinheit, MT umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. In gegenseitigem Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Trainingseinheit entschieden.
§ 5 Verschwiegenheit / Datenschutz
MT ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen über seinen Kunden vertraulich zu behandeln. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von MT gespeichert und ausschließlich zu Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 12 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseiheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 6 Haftungsausschluss
Die Teilnahme des Kunden an den Trainingseinheiten sowie an dem durch MT zu Beginn einer ersten Personal Trainingseinheit durchzuführenden Gesundheitscheck (einschl. mögl. späterer erneuter Checks), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Alle im Verlaufe eines Personal Trainings-Anamnesegesprächs, des Personal Training-Gesundheitschecks und des dazugehörenden Auswertungsberichts seitens MT gemachten Äußerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Kunden sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
Der Kunde haftet für Schäden, die er an durch MT zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Der Kunde haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht.
MT haftet nicht für Personen -, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet. MT haftet weiterhin nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Kunden, wenn dieser seinen Pflichten gem. § 4 nicht oder nur unzureichend nachkommt und ferner nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die dem Kunden durch Netzwerkpartner von MT entstehen. MT haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nicht-Erreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
Jeder Teilnehmer an Kursen, Seminaren und Workshops übernimmt die volle Verantwortung für seine Erfahrungen und Handlungen und stellt MT und seine Kursleiter von allen Haftungsansprüchen frei.
§ 7 Kursbelegung, Kursvoranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Kurszeiten, vorübergehender Kursausfall, Karten und ihre Gültigkeit
§ 8 Gutscheine, Aktionen
§ 9 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Regensburg.
§ 10 Salvatorische Klausel (§ 306 BGB)
Sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
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