Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Klienten (lt. Vertragstext), die Dienstleistungen von Marko Thrams Personal Training, im folgenden MT genannt, erworben haben.

Vertragsgegenstand sind die vom Kunden gebuchten Trainings- bzw. Betreuungsdienstleistungen.


§ 1 Personal Training

Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren, von MT vorbereiteten, und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird. Personal Training ersetzt keine ärztlichen Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.


§ 2 Personal Training Trainingsplanung/Zeiten/Nichterscheinen 

Jede Trainingseinheit wird in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt und ist verbindlich. Das Training wird an dem vom Kunden gewünschten oder von MT empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Kunden, im Fitnessstudio oder an einem sonstigen geeigneten Ort sein. 

Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. 

Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können.

Sollte aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen ein Training nicht möglich sein oder sich der Trainingsort ändern, so kann eine Absage/Änderung nur durch MT erfolgen.


§ 3 Personal Training Honorar/Zahlungsbedingungen

Das Honorar für die vom Kunden gebuchte Trainingseinheit richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. nach dem von MT erstellten Angebot. Kosten für Fahrtstrecken, die von MT zurückgelegt werden müssen, sind bis zu einer Distanz von 15 km mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. Ab dem 15ten Kilometer werden 0,40 €/km berechnet. Sonstige Kosten wie Beiträge/Tageskarten zu Fitnessstudios, Leihgebühren für Trainingsgeräte, Eintrittsentgelte usw. sind vom Kunden zu tragen. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug. Solange offene Forderungen nicht beglichen wurden, besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen des PT.


§ 4 Personal Training Gesundheitscheck/Sorgfaltspflichten

Für die Erstellung eines individuellen Trainingsplanes dient die erste Personal Trainingseinheit dem Gesundheitscheck. Die dem Anamnese-Bogen zu Grunde liegenden Fragen bezüglich des Gesundheitszustandes sind durch den Kunden wahrheitsgemäß zu beantworten. Anhand der erworbenen Kenntnisse und der gemeinsamen Zielfestlegung wird MT anschließend einen individuellen Trainingsplan erstellen.

Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer Trainingseinheit, MT umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. In gegenseitigem Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Trainingseinheit entschieden.


§ 5 Verschwiegenheit / Datenschutz

MT ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen über seinen Kunden vertraulich zu behandeln. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von MT gespeichert und ausschließlich zu Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 12 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseiheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.


§ 6 Haftungsausschluss

Die Teilnahme des Kunden an den Trainingseinheiten sowie an dem durch MT zu Beginn einer ersten Personal Trainingseinheit durchzuführenden Gesundheitscheck (einschl. mögl. späterer erneuter Checks), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Alle im Verlaufe eines Personal Trainings-Anamnesegesprächs, des Personal Training-Gesundheitschecks und des dazugehörenden Auswertungsberichts seitens MT gemachten Äußerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Kunden sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen. 

Der Kunde haftet für Schäden, die er an durch MT zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 

Der Kunde haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht. 

MT haftet nicht für Personen -, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet. MT haftet weiterhin nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Kunden, wenn dieser seinen Pflichten gem. § 4 nicht oder nur unzureichend nachkommt und ferner nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die dem Kunden durch Netzwerkpartner von MT entstehen. MT haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nicht-Erreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

Jeder Teilnehmer an Kursen, Seminaren und Workshops übernimmt die volle Verantwortung für seine Erfahrungen und Handlungen und stellt MT und seine Kursleiter von allen Haftungsansprüchen frei.


§ 7 Kursbelegung, Kursvoranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Kurszeiten, vorübergehender Kursausfall, Karten und ihre Gültigkeit

  1. Die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) ist im Interesse der Teilnehmer und aus räumlichen Gründen begrenzt.
  2. Um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten ist eine Voranmeldung zu den Kursen erforderlich.
  3. Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn. möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
  4. MT ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Trainingszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.
  5. MT ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Trainingszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von zwei Monaten durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die insgesamt einen Zeitraum von drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.
  6. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Trainingszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.
  7. Karten haben eine bestimmte Laufzeit und verlängern sich nicht. 
  • 10er Karte: Berechtigt zu 10 Trainingsbesuchen. Die 10er Karten sind ab Ausstellungstag maximal 4 Monate gültig. 
  • 20er Karte: Berechtigt zu 20 Trainingsbesuchen. Die 20er Karten sind ab Ausstellungstag maximal 8 Monate gültig
  • Nach Ablauf der Gültigkeit ist MT nicht mehr verpflichtet, Guthaben von unverbrauchten Stunden zu akzeptieren. 
  • Die Karten sind nicht auf andere Personen übertragbar.


§ 8 Gutscheine, Aktionen

  1. Gutscheine werden nur bei Einreichung im Original anerkannt.
  2. Gutscheine sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
  3. Pro Buchung ist nur ein Gutschein einlösbar. Eine Kombination mehrerer Rabatte aus verschiedenen Werbe- oder Aktionsangeboten im Rahmen einer Buchung ist ausgeschlossen.
  4. Gutscheine können nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
  5. Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Gutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird nicht erstattet.
  6. Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
  7. Der Gutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Gutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.
  8. Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.



§ 9 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Regensburg.


§ 10 Salvatorische Klausel (§ 306 BGB)

Sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.




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